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Teilnahmebedingungen
für junge Talente

• Wohnsitz im Kanton Solothurn
• weniger als 26 Jahre alt
• intensive musikalische Aktivität ausüben
• von professioneller Lehrperson begleitet und unterstützt

Mit der Einreichung Ihres Gesuches erklären Sie, dass das Musiktalent die stufenspezifischen Bedingungen bei der Musikschule oder dem anderweitigen Leistungserbringer erfüllt. Bei der Bewilligung des Gesuches spielen fachliche Kriterien und der Höhe des verfügbaren Bundesbeitrages eine Rolle.
Im Falle einer gesprochenen Förderung muss das Musiktalent ab dem kommenden Schuljahr nachweisbar folgende Bedingungen erfüllen, ansonsten kein Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.

Stufe Basis (Kindergarten, 1. - 6. Primarstufe):
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 25 Minuten wöchentlich / ideal 1x 50 oder 2 x 25 Minuten wöchentlich)
- Anfängerensembles (inklusive Rhythmik, Chor etc.)
- öffentliche Vorspielplattformen

Stufe Aufbau I (Sekundarstufe I):
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 50 Minuten Einzelunterricht, fakultativ Zweitinstrument)
- Angewandte Musiktheorie
- Ensembles
- öffentliche Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)

Stufe Aufbau II (Sekundarstufe II - Mittelschulen und Berufsfachschulen):
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 50 Minuten Einzelunterricht)
- Zweitinstrument
- Angewandte Musiktheorie (z.B. Gehörbildung, Harmonielehre, Solfège)
- Ensembles

Weitere Informationen finden Sie hier: Broschüre KTfMu

Die Referenzliste der Pflichtstücke kann hier heruntergeladen werden Referenzliste Pflichtstücke. Wenn Ihr Instrument nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftststelle auf (info@solothurnermusikschulen).
Für das Juryvorspiel werden je nach Förderstufe ein Pflichtstück und ein Wahlstück gefordert. Alle Einzelheiten sind in der Broschüre zu finden.
© Junge Talente Musik Solothurn
info@junge-talente-musik-so.ch
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